Pflegeversicherung: Künftig fünf statt drei Stufen
Die Pflegeversicherung wird reformiert. Davon sollen vor allem Demenzkranke, Behinderte und psychisch Kranke profitieren. Das empfiehlt der Abschlussbericht einer Expertenkommission, der nun vorliegt.
Reform
Demenzpatienten, Behinderte und psychisch Kranke erhalten in Zukunft womöglich bessere Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Bundesregierung hat nun den Abschlussbericht eines eigens eingesetzten Beirates zur Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten.
Expertenrat
Nach Auffassung der Experten soll die Schwere der Pflegebedürftigkeit künftig danach beurteilt werden, in welchem Maße jemand insgesamt in seiner selbstständigen Lebensführung und Teilhabe am Alltagsleben eingeschränkt ist. Statt bisher drei Pflegestufen soll es fünf Stufen der „Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ geben.
Hilfebedarf
Bislang spielte fast nur der Hilfebedarf bei körperlichen Verrichtungen wie Essen oder Körperpflege sowie im Haushalt eine Rolle. Nun sollen die Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen mit einem neu entwickelten Verfahren einschätzen, bei welchem der folgenden acht Lebensbereiche jemand Hilfe benötigt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Probleme, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung.
Finanzierung
„Diese Weiterentwicklung begrüßen wir sehr“, sagt Rolf Höfert, der für den Deutschen Pflegerat an mehreren Sitzungen des Beirats teilnahm. Ein weiteres Gutachten soll klären, wie viel Geld dafür nötig ist. Dann müsse die Bundesregierung zeigen, was ihr eine bessere Versorgung pflege- und hilfebedürftiger Menschen wert ist, fordert Höfert.„Kostenneutral geht das nicht. Wenn sich eine größere Zahl Pflegebedürftiger das gleiche Geld teilen müssen, verschlechtert sich die Versorgung insgesamt.“
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