Legasthenie: Den Unterricht erleichtern
Legastheniker haben ein Recht auf Erleichterungen im Schulunterricht. Jedes Bundesland hat hier eigene Regeln. Erster Ansprechpartner ist der Klassenlehrer. Wenn der nicht weiterhelfen kann, gibt es an jeder Schule einen Beratungslehrer. Kümmert auch der sich nicht um das Problem, bleibt noch die Schulleitung, die auch die Adresse des zuständigen Schulamts nennen kann. Über das Schulamt kann auch ein Schulpsychologe zurate gezogen werden.
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