Duftstoffe in Kosmetika: Die Deklarationspflicht kommt

Duftstoffe in Kosmetika Meldung

test 01/2002

Duftstoffe, die in Kosmetika enthalten sind, sollen demnächst auf der Verpackung genauer bezeichnet werden. Bislang reichte die sehr allgemeine Angabe "Parfüm" ­ und das, obwohl die Hersteller zwischen mehr als 4.000 Duftkomponenten auswählen können.

Die Dachverbände der Hautärzte haben sich gegen die pauschale Bezeichnung "Parfüm" gewehrt. Schließlich sind die meisten Allergien und Hautreizungen, die durch Kosmetika hervorgerufen werden, auf die enthaltenen Duftstoffe zurückzuführen. Anhand der bisherigen Deklaration lassen sich die einzelnen Übeltäter aber nicht identifizieren.

Der Gesetzgeber hat sich der Kritik der Dermatologen angeschlossen und plant, die Deklarationspflicht für kosmetische Mittel zu erweitern. Fachleute rechnen damit, dass die ersten Verpackungen mit veränderter Deklaration schon im kommenden Frühjahr im Handel zu finden sind.

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