Tagesgeldkonten: Ausgewählt, geprüft, bewertet

finanztest 03/2009

Tagesgeldkonten

Finanztest hat in der Zeit von September 2008 bis Januar 2009 insgesamt 19 Angebote für Tagesgeldkonten untersucht.

Wir haben die Banken ausgewählt, die zum Stichtag 1. September 2008 entweder in unseren „Top-20-Tagesgeldkonten“ standen oder ein zeitlich befristetes überdurchschnittliches Angebot für Neukunden hatten. Voraussetzung war, dass das Konto über das Internet geführt werden konnte.

In die Top 20 kommen nur Tagesgeldkonten ohne zusätzliche Kosten. Der Zins muss für den gesamten Anlagebetrag, mindestens aber für 20 000 Euro gelten.

Pro Bank haben jeweils drei geschulte Testpersonen ein Tagesgeldkonto eröffnet und geprüft.

Abwertung: Sofern das Gruppenurteil „Haftung“ ein „Ausreichend“ ergab, wurde das Finanztest-Qualitätsurteil um eine Note abgewertet.

Kontoeröffnung (25 Prozent)

Wir haben überprüft, ob der Kunde sich für die Kontoeröffnung so legitimieren muss, wie es der Gesetzgeber fordert. Der Kunde sollte nicht gezwungen sein, zusätzlich ein Girokonto zu eröffnen. Bewertet wurde, wie lange es dauert, bis der Kunde sein neues Konto nutzen und ob der Kunde verhindern kann, dass seine persönlichen Daten zu Marketingzwecken weitergegeben werden. Die Bank muss gewährleisten, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis nimmt, muss auf die Einrichtung von Freistellungsaufträgen aufmerksam machen und sollte den Kunden verpflichten, bei der ersten Anmeldung seine Zugangsdaten zu ändern. Wir wollten wissen, ob die Bank Einsicht in die Daten bei der Schufa haben will, obwohl das für ein Tagesgeldkonto gar nicht notwendig ist.

Kontoführung (35 Prozent)

Wir haben überprüft, ob es jederzeit möglich ist, den Kontostand abzufragen. Die Tester haben Geld auf das Konto überwiesen und sich wieder auszahlen lassen. Getestet wurde, wie die Kontosperrung funktioniert und wie schnell der Kunde anschließend neue Zugangsdaten bekommt.

Mit Anfragen per E-Mail und Telefon zu allgemeinen und technischen Punkten haben wir geprüft, wie lange der Kunde auf Antwort warten muss und ob er richtige Antworten bekommt. Wir wollten wissen, ob Onlinebanking mit den üblichen Betriebssystemen und Browsern für PC und Handy möglich ist, ob die Bank den Kunden auf mögliche Betrugsmethoden hinweist und Tipps für sichere Passwörter gibt.

Haftung (15 Prozent)

Wichtig war uns, ob für den Kunden deutsches Recht gilt und er vor deutschen Gerichten klagen kann. Sonst kann er seine Rechte nur mit hohem Aufwand durchsetzen. Entscheidend ist außerdem, wer bei einem Missbrauch des Kundenkontos für den entstandenen Schaden unter welchen Bedingungen haftet. Wir haben es nicht akzeptiert, wenn dem Kunden übertriebene Sorgfaltspflichten auferlegt werden, die er nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllen kann.

Sicherheit (25 Prozent)

Auf dem Prüfstand waren eine Fülle von sicherheitsrelevanten Kriterien, hier die wichtigsten:

  • Welche Onlinebankingverfahren bieten die Banken an und wie sicher sind sie?
  • Welches Onlinebankingverfahren ist bei der Kontoeröffnung voreingestellt?
  • Ist die Internetseite ausreichend verschlüsselt?
  • Meldet sich der Server ab, wenn der Kunde beim Onlinebanking längere Zeit nicht aktiv ist?
  • Lehnt die Bank es ab, wenn der Kunde beim Ändern seiner Pin unsichere Zahlenkombinationen (z. B. 12345) verwenden will?

Die Möglichkeit, sich automatisch für das Onlinebanking anzumelden, indem das Passwort bei der Erstanmeldung auf der Festplatte gespeichert werden kann, haben wir genauso negativ bewertet wie die Möglichkeit der automatischen Wiederanmeldung über den „Zurück-Button“ des Browsers.

Pluspunkte gab es, wenn Überweisungen nur auf Referenzkonten möglich sind und diese nicht ohne Sicherung geändert werden können.

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