Ratenkredit: Versicherung wider Willen
Diese Policen drücken Banken ihren Kunden auf.
Eine Restschuldversicherung springt immer ein, wenn der Versicherte stirbt, und zahlt dann an seiner Stelle die Schulden zurück. Sie kann um einen Schutz für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit erweitert sein.
Bei hohen Baudarlehen mit langer Laufzeit kann eine Restschuldversicherung sinnvoll sein, um Angehörige im Todesfall nicht mit den Raten zu belasten. Bei kleineren Krediten ist das meist unnötig. Die Police nützt vor allem der Bank.
Eine Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit können Kunden nur zusammen mit einer Restschuldversicherung abschließen. Sie springt ein, wenn der Kreditnehmer arbeitsunfähig wird. In den ersten Wochen der Arbeitsunfähigkeit – je nach Police zwischen sechs Wochen und drei Monaten – zahlt sie aber nicht, ebensowenig bei Schwangerschaft. Sie verteuert den Kredit und ist bei kleineren Krediten überflüssig.
Eine Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit kann ebenfalls Teil der Restschuldversicherung sein. Sie zahlt, wenn der Versicherte schuldlos seinen Job verliert, nicht aber in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit und danach oft nur ein Jahr lang. Der Schutz ist sehr teuer und oft unnötig.
Eine Risikolebensversicherung deckt das Todesfallrisiko ab, ohne an einen Kredit gebunden zu sein. Stirbt die versicherte Person, zahlt sie die zuvor vereinbarte Summe (siehe Tabelle „Risikolebensversicherung„).
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Tabelle: Die Willkür der Banken
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