Private Rentenversicherung: Ausgewählt, geprüft, bewertet

finanztest 10/2006

Private Rentenversicherung

Wir haben die von den Lebensversicherern in Deutschland angebotenen privaten Rentenversicherungen untersucht, bei denen auf eine längere Zeit der Beitragszahlung eine lebenslange Rente folgt (klassische Variante). Die Ergebnisse basieren auf der Befragung der Anbieter, ihren Geschäftsberichten und den vor Vertragsschluss ausgehändigten Unterlagen.

Modellkunden: Die Männer und Frauen im Modell sind jeweils am 30. September 1971 geboren. Ihre Versicherung beginnt am 1. Oktober 2006. Der Vertrag läuft über 30 Jahre, bis die Kunden 65 Jahre alt sind. Dann beginnt die Rente. Jährlich werden 1 200 Euro Beitrag eingezahlt. In der Ansparphase gilt eine Beitragsrückgewähr im Todesfall, bei Auszahlung eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren.

Finanztest-Qualitätsurteil

Das Finanztest-Qualitätsurteil besteht aus drei Gruppenurteilen: Höhe der garantierten Rente (50 Prozent), Anlageerfolg (30 Prozent) und Transparenz der vor Vertragsschluss ausgehändigten Unterlagen (20 Prozent).

Garantierte Rente

Wir haben zur Höhe der garantierten Rente die Angaben der Unternehmen für unsere Modellfälle betrachtet. Das Gruppenurteil „++“ haben wir für eine garantierte Rente ab 200 Euro (Frau) und ab 216 Euro (Mann) vergeben. „+“ erhielten Angebote ab 195 Euro (Frau) und 210 Euro (Mann). „o“ gab es ab 190 Euro (Frau) und 205 Euro (Mann), „(–)“ ab 185 Euro (Frau) und 199 Euro (Mann), „–“ bei Nichterreichen dieser Grenzen. Die Skalen für Frauen und Männer unterscheiden sich, weil ihre unterschiedliche Lebenserwartung zu verschieden hohen Garantierenten führt.

Anlageerfolg

Für das Gruppenurteil Anlageerfolg haben wir bewertet, wie viel ein Versicherer mit dem Guthaben, das den Kunden zuzurechnen ist, erwirtschaftet und wie viel er darauf gutgeschrieben hat. Wir haben die Ergebnisse der vergangenen drei Jahre berechnet. Das Ergebnis von 2005 ging mit 50 Prozent ein, das von 2004 mit 30 Prozent und der Wert von 2003 mit 20 Prozent.

Das Gruppenurteil „++“ haben wir ab einem Anlageerfolg von 5,8 Prozent vergeben, „+“ ab 5,2 Prozent. „o“ gab es ab 4,6 Prozent, „(–)“ ab 4 Prozent, darunter „–“.

Das Guthaben der Kunden ergibt sich aus Daten in den Geschäftsberichten der Versicherer. Verwendet haben wir Daten zu Deckungsrückstellungen, Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) ohne freie RfB, Beitragsüberträge und Überschussguthaben. Der Anlageerfolg resultiert aus Kapitalerträgen. Hiervon zahlen die Versicherer die in den Verträgen garantierten Zinsen. Erträge, die sie dafür nicht benötigen, geben sie weitgehend an die Kunden weiter. Maßgeblich für uns war dabei die prozentuale Beteiligung der Kunden am Überschuss.

Transparenz

Bei der Prüfung der Transparenz kam es uns auf die Informationen in den vor Vertragsschluss ausgehändigten Unterlagen an. Es ging darum, wie die Versicherer ihre Kunden auf Risiken hinweisen und wie sie ihnen Ein- und Auszahlungsweise erläutern. Maximal waren sechs Punkte erreichbar. Ab fünf Punkten gab es das Urteil „++“.

Vertragsverlauf: Wir haben überprüft, ob den Kunden eine Tabelle mit Informationen zu Rückkaufswerten ohne Überschüsse ausgehändigt wurde. Diese Werte sind wichtig, um die Folgen einer Kündigung abzuschätzen. Wir haben zudem untersucht, ob eine Tabelle zeigt, welche Rente ohne Überschüsse ein Kunde einmal bekommt, wenn er irgendwann dauerhaft nicht mehr einzahlt. Nur dann kann er die Folgen einer Beitragsfreistellung abschätzen.

Schlussüberschuss: Die Kunden benötigen getrennte Angaben von Werten zu laufenden Überschüssen und Schlussüberschüssen. Laufende Überschüsse werden jährlich fest zugeteilt und können dann nicht mehr entfallen. Schlussüberschussanteile sind erst bei Ablauf des Vertrags fällig und können bis dahin noch entfallen. Wichtig waren zudem Angaben zur Kündigung, ob und wie dann Schlussüberschüsse zugeteilt werden.

Zinsänderungen: Die Überschussbeteiligung der Kunden hängt vom Erfolg der Unternehmen am Kapitalmarkt ab. Um die Risiken darzustellen, die in schwankenden Kapitalerträgen liegen, sollen die Versicherer den Kunden unterschiedliche Zinsszenarien vorrechnen.

Zahlungsweise: Wir haben geprüft, ob die Versicherer ihre Kunden informieren, wie viel sie bei monatlicher oder vierteljährlicher Beitragszahlung mehr zahlen müssen als bei jährlicher.

Flexibilität der Vertragsgestaltung

Untersucht, nicht bewertet haben wir die Flexibilität der Vertragsgestaltung. Wir haben Hinweise auf eine feste Vereinbarung für eine zinslose Stundung der Beiträge, etwa bei Arbeitslosigkeit, geprüft. Wir haben erfasst, ob die Todesfallleistung abwählbar ist, was die Garantierente heben würde. Auch das Überschusssystem kann danach ausgewählt werden (Überschusszahlung bei Tod abwählbar).

Viele Versicherer bieten mehrere Rentenauszahlungsformen zur Auswahl. Sie unterscheiden sich in der Art, wie dem Kunden in der Rentenphase Überschüsse zugeteilt werden.

Die konstante Gewinnrente ist anfangs hoch, kann aber gekürzt werden. Die teildynamische Gewinnrente beginnt nicht ganz so hoch und kann dafür nicht so stark gekürzt werden. Die volldynamische Gewinnrente ist anfangs am niedrigsten, kann dafür aber nicht gekürzt werden, sondern nur steigen.

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