Fonds und Abgeltungsteuer: Unser Rat (Fonds und Abgeltungsteuer)

finanztest 03/2008

Fonds und Abgeltungsteuer

Steuer. Beachten Sie, dass für die Besteuerung von Fondssparplänen das Datum der Einzahlungen zählt. Auch Fondssparpläne, die Sie schon vor Jahren abgeschlossen haben, sind von der Abgeltungsteuer betroffen. Das gilt aber nur für die Einzahlungen vom Jahr 2009 an.

Alternativen. Weniger Steuer zahlen Sie, wenn Sie statt eines reinen Fondssparplans einen Riester-Fondssparplan abschließen (siehe „Riester-Fondssparplan geschickt nutzen“) oder eine Fondspolice. Achten Sie bei den Fondspolicen auf Kosten und Qualität.

Flexibilität. Mit Fondssparplänen bleiben Sie flexibel. Sie können Ihre Rate jederzeit aussetzen oder ändern und Ihr Geld ganz oder teilweise abheben. Das ist bei Alternativprodukten nicht möglich oder teuer.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Riester-Fondssparplan geschickt nutzen

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