Beratungsprotokoll: Unser Rat
Reihenfolge. Schließen Sie keine Geldanlage ab, ehe Sie nicht das Beratungsprotokoll bekommen und durchgelesen haben.
Unterschrift. Sie müssen das Protokoll nicht unterschreiben und Sie sollten es auch nicht tun. Die Unterschrift kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Auch Empfangsbestätigungen sollten Sie nicht unterschreiben.
König Kunde. Wenn im Protokoll Phrasen stehen, bitten Sie Ihren Berater um konkretere Angaben – schriftlich. Weigert er sich, verweigern Sie den Geschäftsabschluss.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt
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