Abrufkredit: Ausgewählt, geprüft, bewertet
Finanztest hat die Konditionen von Abrufkrediten untersucht. Die Stichprobe umfasste 83 Banken und Sparkassen. Davon haben 16 Kreditinstitute einen Abrufkredit im Programm. Angebote, die an eine Kreditkarte gebunden sind, haben wir nicht berücksichtigt.
Angebot auch für Selbstständige: Wir haben die Banken markiert (mit „Ja“), die auch an Selbstständige mit regelmäßigem Einkommen einen Abrufkredit vergeben. Üblicherweise bekommen den Kredit sonst nur Angestellte.
Referenzkonto: Auf das Referenzkonto zahlt die Bank den Kredit aus. Bei den Banken, wo ein Preis ausgewiesen ist, muss es bei der kreditgebenden Bank geführt werden, sonst genügt ein anderes Girokonto.
Bearbeitungsgebühr: Sie wird bei jeder Inanspruchnahme des Kredits fällig.
Kontoführungsgebühr für Kreditkonto: Für jeden Kredit richtet die Bank ein Kreditkonto ein. Dafür verlangen einzelne Banken eine Kontoführungsgebühr.
Mindestabrufsumme: Der Betrag, den der Kunde abrufen muss, wenn er innerhalb des Rahmens den Kredit in Anspruch nimmt.
Rate: Der Betrag, den der Kunde monatlich mindestens zahlen muss.
Nominalzins: Der auf das Darlehen zu zahlende Zins ohne Berücksichtigung von Gebühren und Laufzeit des Darlehens.
Beispielrechnung: Der effektive Jahreszins berücksichtigt die Höhe des Darlehens, seine Laufzeit und alle Gebühren. Bei Abrufkrediten stehen diese Werte nicht fest. Wir haben für zwei Beispiele einen anfänglichen effektiven Jahreszins berechnet, damit die Konditionen vergleichbar sind, auch mit denen für Ratenkredite (siehe Infodokument Ratenkredite).
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