Förderung vom Staat gibt es nur, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über den Einkommensgrenzen liegt. Wer bei der Sparzulage und der Wohnungsbauprämie darunter liegt, sollte einen Bausparvertrag und einen Aktienfondssparplan abschließen. So kassiert er dreimal.
Bausparverträge
Aktienfonds
Wohnungs- bauprämie
Arbeitnehmer- sparzulage
Arbeitnehmer- sparzulage
Alleinstehende
Einkommensgrenze
25 600
17 900
17 900
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr
512
480
408
Maximale Förderung pro Jahr für Bausparverträge (10 Prozent) und Aktienfonds (20/25 Prozent)
51,20
48
81,60/102
Ehepaare
Einkommensgrenze
51 200
35 800
35 800
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr
1 024
480
408
Maximale Förderung pro Jahr für Bausparverträge (10 Prozent) und Aktienfonds (20/25 Prozent)
102,40
48
81,60/102
Alle Beträge in Euro
Zu versteuerndes Jahreseinkommen.
20 Prozent der Sparleistung in Westdeutschland / 25 Prozent in Ostdeutschland.