Vermietete Immobilien: Mehr Geld fürs Sanieren
Käufer von vermieteten Altbauten können Sanierungskosten sofort als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden (Az. IX R 39/97 und Az. IX R 52/00). Die Urteile bringen eine völlige Kehrtwende gegenüber der bisherigen Praxis. Wer seine Mietimmobilie nach dem Kauf sanieren lässt, kann nun einen satten Steuervorteil kassieren.
test gibt Tipps und erklärt die Einzelheiten.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen