Urteil: Bank haftet für Betrug
Die Commerzbank muss dem Käufer einer kreditfinanzierten Immobilie Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen. Einer ihrer Sachbearbeiter hatte dem Kläger gemeinsam mit einem betrügerischen Vermittler eine völlig überteuerte Immobilie angedreht. Der Vermittler hatte die Wohnung kurz vorher für etwa den halben Preis erstanden und bekam eine Provision für die Einfädelung des Kreditvertrags vom Banker. Der Banker nutzte beim Kauf von zwei Autos den Firmenrabatt des Vermittlers. Für diese Kungelei ihres Mitarbeiters zulasten des Kunden muss die Bank haften (Oberlandesgericht Frankfurt a. M., Az. 9 U 71/02).
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