Unternehmensbeteiligungen: Altersvorsorge ade
Wenn Vermittler atypische Unternehmensbeteiligungen als ideale Altersvorsorge anpreisen, sollten Verbraucher hellhörig werden. Denn diese Anlage ist zu diesem Zweck alles andere als geeignet. Bei einer atypischen Beteiligung wird der Anleger zwar am Gewinn aber auch an möglichen Verlusten des entsprechenden Unternehmens beteiligt: Der Anleger haftet bis zur Höhe seiner Investition, wenn das Unternehmen in die roten Zahlen kommt. Es kann sogar sein, dass er noch Geld nachlegen muss.
Finanztest erklärt, wie eine atypische Unternehmensbeteiligung funktioniert und worauf Anleger achten sollten.
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