Staatliche Förderung: Geprüfte Rürup-Produkte
Für alle Rürup-Rentenprodukte prüft das Bundeszentralamt für Steuern künftig, ob sie die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllen. Bisher musste dies das zuständige Finanzamt leisten. Dabei bestand die Gefahr, dass dasselbe Produkt von einem Finanzamt anerkannt wurde und von einem anderen nicht.
Das Bundeszentralamt prüft allerdings nicht, ob ein „Vertrag wirtschaftlich tragfähig und die Zusage des Anbieters erfüllbar ist“. Damit liegt es weiter beim Kunden, ein gutes Produkt auszuwählen. Die Zertifizierung hilft ihm kaum, weil sie nur die Steuervorteile sichert.
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