Checkliste: Fehler korrigieren

finanztest 07/2008

Schufa

Diese Anleitung zeigt am Beispiel von Kreditkunden, wie Sie falsche Einträge in der Schufa-Eigenauskunft korrigieren lassen können.

  • Anfordern. Fordern Sie eine Eigen­auskunft an, wenn eine Bank Ihren Kreditwunsch ablehnt oder Sie einen schlechten Zins bekommen. Ein Ausdruck kostet 7,80 ­Euro. Online registrierte Kunden bezahlen einmalig 15,60 Euro und können sooft sie wollen nachsehen.
  • Prüfen. Wenn in der Eigenauskunft das Merkmal „Anfrage ­Kredit“ steht, obwohl Sie nur ein Angebot wollten, ist das falsch.
  • Beschweren. Sie können direkt zu einer der 14 Schufa-Verbraucherservicestellen gehen und sich ­beschweren. Das geht aber auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief (siehe „Adressen“).
  • Informieren. Schildern Sie den Sachverhalt so genau wie möglich, zum Beispiel wann Sie in der Bank waren und wie der Berater hieß. Legen Sie Kopien vor, wenn Sie ­irgendetwas Schriftliches haben.
  • Warten. Die Schufa fragt beim Vertragspartner schriftlich nach, ob Sie den Sachverhalt korrekt ­­geschildert haben. Das kann ein paar Tage dauern.
  • Korrigieren. Die Schufa korrigiert den falschen Eintrag, wenn die Bank Ihre Darstellung bestätigt. Danach schickt sie Ihnen eine neue Eigenauskunft.

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