Schrottimmobilien: Teilerfolg für Geneppte

Schrottimmobilien Meldung

test 12/2005

Hoffnung für Käufer von Schrottimmobilien: Wenn beim Kreditvertrag keine oder keine korrekte Widerrufsbelehrung erteilt wurde, muss die Bank den Schaden tragen, entschied der Europäische Gerichtshof (Az. C-350/03 und C-229/04). Betroffen sind rund 300 000 Anleger, denen eine Immobilie zu überteuertem Preis sowie eine Bankfinanzierung aufgeschwatzt wurde. Weil die Vertreter ihre Opfer oft zu Hause oder am Arbeitsplatz besuchten, sollte eigentlich ein Widerrufsrecht gelten. Davon, so die Richter, sind Immobilienkäufe zwar ausgenommen, nicht aber Kreditverträge.

Wie weit das Urteil reicht, ist noch umstritten. Rechtsanwalt Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen glaubt, es greife nur, wenn der Käufer zuerst den Kreditvertrag und danach den notariellen Kaufvertrag für die Immobilie unterschrieben hat. Dagegen haben nach Ansicht des Nürnberger Rechtsanwalts Klaus Kratzer fast alle Kunden, die keine Widerrufsbelehrung erhielten, nun gute Aussichten, einen Ausgleich für ihre Schäden zu bekommen.

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