Schiffsfonds: Sparkasse zahlt Schadenersatz
07.12.2011
Im Wege des Vergleichs ersetzt die Kreissparkasse Osterholz einer Rentnerin 75 Prozent ihres Geldes in Höhe von 250 000 Euro, das sie in Schiffsfonds investiert hat. Zu dem Vergleich kam es, nachdem das Oberlandesgericht Celle deutlich machte, dass der Sparkassenberater die Anlegerin über die Provision, die die Sparkasse für den Vertrieb der Fonds kassierte, hätte aufklären müssen.
Anlegerin erhält 200 000 Euro Schadenersatz
Die Anlegerin erhält jetzt Schadensersatz in Höhe von 200 000 Euro. Dafür muss sie ihre drei Schiffsbeteiligungen auf die Bank übertragen. Die Rentnerin hatte auf Empfehlung eines Kundenberaters der Kreissparkasse Osterholz drei Schiffsfonds über insgesamt 250 000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio (Gebühr) gezeichnet. Da sie aus den Fonds Ausschüttungen in Höhe von 34 000 Euro erhalten habe, sei ihr Schaden vergleichsweise gering, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn, der die Frau vertritt.
Landgericht Verden wies Klage ab
Beteiligt hatte sich die Rentnerin an der MS „Santa B-Schiffe“ GmbH & Co. KG und der „Santa P-Schiffe“ 2 vom Emissionshauses MPC Capital AG sowie an der MS „Esterbroker“ Reederei Tamke GmbH & Co. KG. Nachdem die Ausschüttungen ausblieben, hatte sich die Anlegerin an Hahn Rechtsanwälte in Hamburg gewandt. In erster Instanz wies das Landgericht Verden die Schadenersatzklage ab. Bei den 23 000 Euro, die die Sparkasse als Provision kassiert hatte, handele es sich nicht um aufklärungsbedürftige Vertriebsprovisionen, urteilte das Gericht.
Schadenersatzklagen haben gute Chancen
Das sah das Oberlandesgericht Celle anders. Daraufhin einigten sich die Parteien auf den Vergleich. Nach Ansicht von Anwalt Hahn haben Zehntausende geschädigte Schiffsfonds-Anleger gute Chancen vor Gericht Schadenersatz geltend zu machen. Mit zahlreichen Banken und Sparkassen ließen sich auch außergerichtliche Einigungen erzielen. Das sei jedoch in der Öffentlichkeit kaum bekannt, da Banken und Anbieter meist verlangten, dass über den Inhalt des Vergleichs Stillschweigen bewahrt werden müsse.
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