Onlinekonto: Bank trägt Risiko

finanztest 09/2008

Die Bank haftet für Schäden beim ­Onlinebanking nach dem Diebstahl von Zugangsdaten. Allerdings muss der Kunde zumindest ein aktuelles Antivirenprogramm installiert haben. Das Amtsgericht Wiesloch urteilte kundenfreundlicher als andere Gerichte, die in vergleichbaren Fällen zusätzlich eine Firewall verlangten (Az. 4 C 57/08).

Der Fall: Ein Bankkunde wollte Geld überweisen und gab dafür eine Transaktionsnummer (Tan) ein. Während des Vorgangs spähten Betrüger die Tan aus und veranlassten eine Überweisung von rund 4 100 Euro. Weil der Kunde ein Antivirenprogramm nutzte, entschieden die Richter gegen die Bank. Die Bank hat Berufung eingelegt.

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