Musterentscheid gegen UniCreditbank: Fehler im VIP4-Fondsprospekt
30.12.2011
Der Prospekt des Medienfonds VIP 4 war falsch. Außer dem Fondsinitiator haftet auch die UniCreditbank. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Musterverfahren entschieden. Es ist die erste Entscheidung zugunsten von Anlegern in einem Kapitalanleger-Musterverfahren überhaupt. test.de berichtet.
Erfolg nach sechs Jahren
Jubel in der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Mattil & Kollegen: Erstmals überhaupt ist in einem Kapitalanleger-Musterverfahren eine Entscheidung zugunsten von Anlegern gefallen. Rechtsanwältin Katja Fohrer hatte das Verfahren im Auftrag verschiedener Anleger bereits 2006 eingeleitet. 23 Zeugen vernahm das Oberlandesgericht München und berief im Laufe der Jahre insgesamt 18 Verhandlungstage ein. Berge von Schriftsätzen und Unterlagen füllen die Gerichtsakten. Jetzt fiel die Entscheidung: Der Prospekt des Medienfonds VIP4 war falsch. Verantwortlich ist außer dem Initiator Andreas Schmid die UniCreditbank als Rechtsnachfolgerin der damaligen Hypovereinsbank.
Deutschlandweit verbindlich
Mit dem Musterentscheid hat das OLG München verbindlich für alle anderen deutschlandweit anhängigen Klageverfahren um den geschlossenen Medienfonds VIP 4 festgestellt, dass der Prospekt falsch ist. Viele Betroffene haben jetzt hervorragende Aussichten auf Schadenersatz. Nach Ansicht der Münchener Richter ist das steuerrechtliche Anerkennungsrisiko falsch dargestellt. Der tatsächliche Zahlungsfluss entsprach nicht den Prospektangaben. Die von Anlegern einkalkulierten Steuervorteile blieben daher oft aus. Außerdem hält das Gericht die Darstellung von Verlustrisiko und die Prognoserechnung im Prospekt für fehlerhaft.
Bedeutung auch für andere Fonds
Rechtsanwältin Katja Fohrer misst der Entscheidung weitreichende Bedeutung bei: „Auch zahlreiche andere Medienfonds sind davon betroffen. Andere Anbieter wie Hannover Leasing und die mitwirkenden Großbanken müssen sich angesichts dieses Musterentscheids auf eine Klagewelle einstellen“, erklärte die Fachanwältin für Bankrecht.
Verluste für zahlreiche Anleger
Große Emissionshäuser wie Hannover Leasing hatten in den Jahren 1998 bis 2005 mit ähnlich konstruierten geschlossenen Fonds Zehntausende von Anlegern eingeworben. Filmsfonds wie der VIP 4 galten lange als aussichtsreiche und Steuern sparende Kapitalanlage. Tatsächlich erwirtschafteten viele der Fonds Verluste und mussten viele Anleger außerdem auch noch Steuern nachzahlen.
Zusätzlich Einzelklagen nötig
Per Musterverfahren können Geldanleger seit 2005 bestimmte Vorfragen wie mögliche Prospektfehler einheitlich vor einem Oberlandesgericht klären lassen. Parallel hierzu müssen Anleger jedoch individuell Klage einreichen. Anders als die US-amerikanische Sammelklage führen deutsche Kapitalanlage-Musterverfahren nicht automatisch zu einer Hemmung der Verjährung. Anlegern haben Musterverfahren bisher noch nichts gebracht.
Oberlandesgericht München, Musterentscheid vom 30.12.2011
Aktenzeichen: KAP 1/07
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