Mahnverfahren: Unser Rat

finanztest 09/2010

Mahnverfahren

Datenweitergabe. Melden Sie sich nicht auf Internetseiten an, die Sie nicht kennen. Geben Sie keine Auskunft über Geburtsdatum, Anschrift oder gar Ihr Konto.

Widerspruch. Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen. So können Sie vor allem einen Schufa-Eintrag verhindern. Schicken Sie den Widerspruch mit Einschreiben und Rückschein, so können Sie die Sendung nachweisen. Musterbriefe finden Sie bei der Verbraucherzentrale Berlin unter www.vz-berlin.de.

Kontrolle. Verlangen Sie von der Schufa oder anderen Auskunfteien eine „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Sie wird einmal alle zwölf Monate kostenlos erteilt. Eine weitere Auskunft kostet bei der Schufa einmalig 18,50 Euro. Auf den Mahnschreiben der Inkassobüros finden Sie die Auskunfteien, die über verweigerte Zahlungen informiert sind. Lassen Sie die Einträge korrigieren.

Beratung. Alle Verbraucherzentralen beraten Sie, wenn gegen Sie unbegründete Geldforderungen erhoben werden und Sie sich unsicher sind.

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