Kursgewinne: Zwischengewinne bei Investmentfonds

finanztest 02/2002

Horst R., Zwickau: Wie wird beim Verkauf von Fondsanteilen der Kursgewinn ermittelt? Welche Rolle spielen dabei Zwischengewinne?

Finanztest: Der Kursgewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis. Der Verkaufspreis entspricht in der Regel dem Rücknahmepreis des Fonds, wie man ihn den Kurslisten in Tageszeitungen entnehmen kann. Darin sind nicht nur Kursveränderungen der einzelnen Aktien des Fonds enthalten, sondern auch Zwischengewinne.

Wenn ein im Fondsportfolio enthaltenes Unternehmen Dividenden ausschüttet, verbucht die Fondsgesellschaft diese Einnahme als Zwischengewinn. Zunächst sind die Zwischengewinne im Anteilspreis enthalten. Erst wenn der Fonds aufgelaufene Erträge auszahlt, meistens einmal jährlich, werden diese Zwischengewinne wieder vom Anteilspreis abgezogen.

Anleger, die den Fonds weniger als ein Jahr behalten, müssen Kursgewinne als Veräußerungsgewinne versteuern. Aufgelaufene

Zwischengewinne, die darin enthalten sind, müssen zusätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen deklariert werden. De facto muss der Anleger die Zwischengewinne also doppelt versteuern: zum einen als Kursgewinne, zum anderen als Zinserträge.

Manche Depotauszüge weisen negative Zwischengewinne aus. Sie entstehen dadurch, dass die Fondsgesellschaft zunächst eigene interne Kosten wie Verwaltungsgebühren mit den Dividendenzahlungen der Unternehmen verrechnet. Sind die Kosten höher als die Ausschüttungen, ist das Ergebnis negativ. Negative Zwischengewinne können mit positiven verrechnet werden.

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