Kreditkarte: Nur auf Bestellung
Eine Bank darf Kunden nicht unbestellt Kreditkarten mit Pin-Nummern schicken. Das Landgericht Darmstadt gab einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die KarstadtQuelle-Bank statt (Az. 4 O 523/02, nicht rechtskräftig). Die Bank hatte Inhabern von Kundenkarten des Berliner Kaufhauses KaDeWe unbestellt neue Karten mit integrierter Kreditkartenfunktion und Geheimzahl (Pin) zugesandt. Der vzbv hatte das wegen der hohen Risiken moniert. Gelange das Schreiben in unbefugte Hände, habe der Kunde Probleme zu beweisen, dass er die Karte nicht benutzt habe. Die Betroffenen könnten dem Missbrauch auch nicht vorbeugen, da sie nicht mit der Karte rechneten.
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