Interview: Rasches Handeln nötig

Kreditbetrug Meldung
Immobilienrechts-Experte Ingo Schulz-Hennig

finanztest 04/2003

Haben geprellte Immobilienkäufer Chancen, aus der Schuldenfalle zu entkommen? Finanztest fragt Rechtsanwalt Dr. Ingo Schulz-Hennig aus München.

Kreditbetrug

Finanztest: Was können Betroffene tun?

Schulz-Hennig: Wenn die Vertragsparteien wissen, dass die Immobilie zu einem überhöhten Preis verkauft und dies durch interne Ausgleichzahlungen kompensiert wird, können sich die Käufer wegen Formfehlern auf die Nichtigkeit des Kaufvertrags berufen. Denn ein notarieller Grundstückskaufvertrag muss vollständig und richtig sein. Dazu gehört auch der echte Kaufpreis. So erhält der Verkäufer die Immobilie zurück und der Käufer erhält den Kaufpreis zurück und kann damit den Kredit zurückzahlen. Diese Möglichkeit gibt es aber nur, solange der Käufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Finanztest: Was ist, wenn die Bank das Darlehen wegen rückständiger Zinszahlungen kündigt und eintreiben will?

Schulz-Hennig: Rasches Handeln ist erforderlich, da die Bank zum Eintreiben kein Gerichtsurteil benötigt. Eine geeignete Maßnahme ist eine Vollstreckungsgegenklage, verbunden mit dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung oder -vollstreckung. Hierzu ist ein spezialisierter Anwalt zu empfehlen.

Finanztest: Kann eine Rechtsschutzversicherung nützlich sein?

Schulz-Hennig: Ja, aber sie muss mindestens sechs Monate vor dem Kauf­entschluss abgeschlossen worden sein.

Zurück zu:
Startseite Meldung

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote