Kontostand: Falsche Auskunft vom Geldautomaten

Kontostand Meldung

test 12/2002

Gutschriften auf dem Konto darf der Geldautomat erst anzeigen, wenn sie tatsächlich verfügbar sind. Eine Rentnerin hatte am Monatsende Geld abgehoben, weil der Automat anzeigte, dass die Rente bereits eingegangen war. Das Geldinstitut hatte den Betrag dem Kontostand zugerechnet, aber noch nicht die Wertstellung vorgenommen. Deshalb hatte die Rentnerin unwissentlich ihr Konto überzogen, sodass Sollzinsen fällig wurden.

Tipp: Dieses Urteil des Bundesge­richtshofs (Az. I ZR 86/00) bedeutet nicht, dass der angezeigte Kontostand immer mit dem tatsächlichen übereinstimmen muss. Denn Banken nehmen Buchungen nur einmal täglich vor, meist bis 13 Uhr. Vom Kunden veranlasste oder genehmigte Vorgänge wie Einzahlungen und Abhebungen, Überweisungen oder Lastschrifteinzüge sind deshalb eventuell erst am nächsten Tag verbucht.

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