Geschlossene Immobilienfonds: Unser Rat
Ausstieg. Anleger, die ihre Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds loswerden wollen, können allenfalls versuchen, sie weiterzuverkaufen. Einen geregelten Zweitmarkt zum Verkauf gebrauchter Anteile gibt es aber nicht. Anleger können es auf eigene Faust versuchen oder beim Fondsinitiator nachfragen, ob er beim Verkauf behilflich ist (siehe Finanztest, 9/04, Geschlossene Immobilienfonds: Raus durch die Hintertür).
Steuerberater. Lassen Sie sich unbedingt vor einem Ausstieg von einem Steuerberater mögliche Nachteile ausrechnen. Es kann nämlich sein, dass Sie erhaltene Steuervorteile erstatten müssen.
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