Geschlossene Immobilienfonds: Unser Rat

finanztest 02/2005

Geschlossene Immobilienfonds

Ausstieg. Anleger, die ihre Anteile an ­einem geschlossenen Immobilienfonds loswerden wollen, können allenfalls versuchen, sie weiterzuverkaufen. Einen geregelten Zweitmarkt zum Verkauf ­gebrauchter Anteile gibt es aber nicht. Anleger können es auf eigene Faust versuchen oder beim Fondsinitiator nachfragen, ob er beim Verkauf behilflich ist (siehe Finanztest, 9/04, Geschlossene Immobilienfonds: Raus durch die Hintertür).

Steuerberater. Lassen Sie sich unbedingt vor einem Ausstieg von einem Steuerberater mögliche Nachteile ausrechnen. Es kann nämlich sein, dass Sie erhaltene Steuervorteile erstatten müssen.

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