Geldanlage: Gefahr für Anleger

test 08/2002

Vorsicht, Sparer: Die Finanzämter verschärfen die Fahndung nach Anlegern, die Zinseinnahmen und Dividenden nicht gemeldet haben. Und sie haben die Finanzgerichte auf ihrer Seite. So musste eine niedersächsische Sparkasse den Steuerfahndern Auskunft über Wertpapiergeschäfte ihrer Kunden geben, weil ein „hinreichender Verdacht“ vorlag.

Anleger müssen jetzt verstärkt mit solchen Nachfragen rechnen. Sie sollten daher alle Gewinne in der Steuererklärung angeben. Sind die Fahnder bereits bei der Bank aktiv, hilft allenfalls noch eine Selbstanzeige (Beschluss des Bundesfinanzhofs, Az. VII B 152/01).

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