Falschberatung: Wer zu spät kommt

Falschberatung Meldung

finanztest 03/2004

Schlechter Rat kann teuer werden. Wenn Banken bei der Beratung von Geldanlegern Fehler machen, müssen sie Schadenersatz leisten. Doch berechtigte Forderungen verjähren schnell. Nur drei Jahre bleiben Zeit, um Bank und Berater in die Pflicht zu nehmen. Wer nicht rechtzeitig vor Gericht zieht, kann leer ausgehen.

Finanztest erklärt, wie lange sie Zeit für Schadenersatzforderungen haben und wie Sie die Verjährung stoppen können.

Falschberatung

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