Falschberatung: Der Spatz in der Hand

Falschberatung Meldung

finanztest 04/2004

Glück gehabt: Der Allgemeine Wirtschaftsdienst (AWD) hat einem geschädigten Anleger des Dreiländerfonds DLF 94/17 offenbar eine hohe Entschädigung angeboten, nachdem dieser einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt hatte. Der AWD verhinderte damit ein mit Spannung erwartetes Piloturteil. So ein Vergleich kann aber auch für Anleger mit Schadenersatzforderungen manchmal sinnvoller sein als ein Urteil. Etwa, wenn sie sich ein langwieriges Gerichtsverfahren nicht leisten können oder das Geld schnell benötigen. Und Firmen wie der AWD kommen mit einem blauen Auge davon: Denn verlieren Kreditinstitute einen Prozess endgültig, könnten sie möglicherweise von einer Klägerwelle überrollt werden.

Finanztest sagt, wann sich geprellte Anleger mit einem außergerichtlichen Vergleich begnügen sollten und wann ein Prozess tatsächlich sinnvoll ist.

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