EC-Karten: Neuer Name, alte Funktion

EC-Karten Meldung

test 02/2002

Nicht nur die Mark, auch die ec-Karte verschwindet. Schrittweise werden die alten Exemplare aus dem Verkehr gezogen: Kunden, auf deren Karte die Gültigkeitsfrist ausläuft, finden nun in der Post eine neue Bankkarte, ohne ec-Logo und Beethoven-Hologramm. Hintergrund: Die ec-Karte war ursprünglich als Legitimationsausweis zum ec-Papierscheck gedacht. Und weil bei ec-Schecks zu Jahresbeginn die Wertgarantie über 400 Mark entfallen ist, werden sie kaum noch akzeptiert ­ also wird auch diese Funktion der Karte nicht mehr gebraucht.

Doch weil das kleine Plastikstück sich mittlerweile zur Multifunktionskarte gemausert hat, ändert sich nur ihr Name, bei den Volksbanken beispielsweise in "VR-BankCard", sämtliche Funktionen bleiben erhalten: Zugang zu Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern, bargeldloses Zahlen an der Ladenkasse, Bezahlen und Abheben im Ausland an Kassen und Geldautomaten mit Maestro-Zeichen. Größter Unterschied zu früher: Die neuen Karten bleiben nun vier Jahre gültig, bisher waren es drei. Einen weiteren Vorteil genießen Kunden, die bisher statt der ec-Karte nur eine Bankkarte mit eingeschränkten Funktionen hatten: So wollen beispielsweise die Sparkassen den Unterschied zwischen ec-Karte und S-Card aufheben und an alle Kunden die neue Sparkassen-Card herausgeben.

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