Bankberatung: Protokoll als Beweis

test 08/2009

Falsch beraten – wer da Schadenersatz will, braucht Beweise. Ab 2010 soll ein neues Gesetz helfen: Dann müssen die Banken nach jeder Beratung ein Protokoll aushändigen mit Gesprächsinhalt, den Sparzielen des Kunden und warum er in welche Risikoklasse eingestuft wurde. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt dann nicht mehr ab Vertragsschluss zu laufen, sondern erst, wenn der Sparer vom Schaden erfuhr, spätestens aber nach zehn Jahren.

Wichtig: Hat der Verkäufer nur am Telefon „beraten“, hat der Kunde bei Fehlern im Protokoll eine Woche Rücktrittsrecht.

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