Bankberatung: Banken müssen vor Risiken warnen
14.07.2009
Verlangt ein Kunde eine sichere Geldanlage, dann muss ihn der Bankberater auf mögliche Verluste bei einer Pleite hinweisen. Verstoßen Berater gegen diese Pflicht, haben Kunden Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.
Niedrige Sicherungsgrenze
Zwei Kunden der im Jahr 2003 zahlungsunfähig gewordenen Dresdner BFI Bank hatten auf Schadenersatz geklagt. Das Geldhaus gehörte nicht wie die meisten anderen Privatbanken dem Einlagensicherungsfonds an sondern war nur Pflichtmitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Im Insolvenzfall garantierte die EdB jedem Kunden nur den gesetzlich vorgegebenen Mindestbetrag. Sie sicherte also 90 Prozent der Einlagen bis maximal 20 000 Euro ab. Seit Juli dieses Jahres sind gesetzlich 50 000 Euro Sparguthaben zu 100 Prozent garantiert.
Geld bei Bankpleite verloren
Die beiden Kunden hatten viel höhere Beträge in Sparbriefen und Festgeld bei der BFI Bank angelegt. Ein Teil ihres Vermögens war nach der Insolvenz weg. Nach Aussage der Sparer habe der Bankberater nicht auf die niedrige Sicherungsgrenze hingewiesen, obwohl sie ausdrücklich sichere Geldanlagen gewünscht hätten.
Sicherheitsorientierte Kunden bekommen Recht
Der Bundesgerichtshof gab der Klage der beiden Kunden statt. Wenn Sparer ausdrücklich eine sichere Geldanlagen wünschen, muss der Bankberater auf das begrenzte Sicherungssystem im Fall einer Bankpleite hinweisen. Sicherheitsorientierten Sparern darf ein Geldhaus nach Auffassung der Richter auch eigene Zinspapiere nicht empfehlen, wenn Summen durch die Einlagensicherung nicht gedeckt sind. Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden in Teilen aufgehoben. Das muss nun nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofes erneut über die Schadenersatzforderungen der beiden Kunden entscheiden.
Urteile vom 14. Juli 2009
Aktenzeichen: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08
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