BGH urteilt gegen Bausparkasse: Badenia haftet für Vermittler
09.02.2011
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat erneut gegen die Badenia Bausparkasse entschieden. Acht Klagen von geschädigten Wohnungskäufern müssen nun noch einmal von der Vorinstanz verhandelt werden.
Käufern wurde Provision verschwiegen
Allen Wohnungskäufern wurden in den 1990er Jahren über den Vertrieb Heinen & Biege aus Dortmund überteuerte Wohnungen als Kapitalanlage vermittelt. Die Finanzierung übernahm die Bausparkasse Badenia. Die Badenia hat dabei die Käufer nicht darüber aufgeklärt, wie viel Provision die Vermittler für die Finanzierungen erhielten. Die im „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag" mit fünf Prozent angegebene Provision betrug in Wirklichkeit mindestens 15 Prozent und wurde durch die Badenia mitfinanziert.
Kunde wurde arglistig getäuscht
Bereits Mitte vergangenen Jahres hatte die Badenia wegen verschwiegener Vermittlerprovisionen beim BGH eine Niederlage kassiert (Az. XI ZR 104/08). Die Richter hatten es als arglistige Täuschung des Kunden gewertet, dass ihnen in den Finanzierungsverträgen die tatsächliche Höhe der Provisionen verschwiegen wurde. Auch diesmal nahm der BGH an, dass dieselben rechtswidrigen Verträge verwendet wurden. Die Verträge seien deshalb wohl ungültig. Bekommen die acht Kläger recht, müssen ihre Wohnungsgeschäfte vollständig rückabgewickelt werden (Az.: XI ZR 220/08; XI ZR 271/08; XI ZR 326/08; XI ZR 327/08; XI ZR 357/08; XI ZR 46/09; XI ZR 58/09; XI ZR 114/09).
Bisherige Finanztest-Berichterstattung zum Thema Badenia
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