Anlegerschutz: Keine Märchen mehr
Seit Anfang Juli ist das vierte Finanzmarktförderungsgesetz in Kraft. Es soll Anleger noch stärker schützen. So leisten Unternehmen ab sofort Schadenersatz, wenn sie in den so genannten Ad-hoc-Mitteilungen Lügen verbreiten oder schlechte Nachrichten verschweigen - und Anleger aufgrund der falschen Informationen Aktien erwerben. Allerdings müssen die betroffenen Anleger dies vor Gericht beweisen. Auch zahlen die Unternehmen nur Schadenersatz, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Finanztest erläutert die wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetztes und sagt, wie sich Anleger besser schützen können.
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finanztest 08/2002: Inhalt
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- Anlegerschutz
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- erhält nur rund 15 Prozent ihres Etats als öffentlichen Zuschuss.
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