Anlageberatung: Jeder Zettel zählt

Anlageberatung Meldung

finanztest 05/2003

Wer über einen Anlageberater Investments kauft, sollte die Informationen aus dem Gespräch gut aufheben. Denn verschweigt der Berater im Gespräch mögliche Risiken, haben Anleger im Fall von Verlusten nur dann eine Chance auf Schadenersatz, wenn sie dies durch entsprechende Belege nachweisen können. Zudem haftet der Berater, wenn er im Gespräch Unklarheiten nachweislich nicht beseitigen kann oder im Zweifel nicht von der Investition abrät.

Finanztest sagt, worauf potentielle Anleger im Beratungsgespräch achten sollten und wann sie eine Chance auf Schadenersatz haben.

Anlageberatung

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