Anlageberatung: Chance für Geschädigte
Viele Anleger, die mit Sparprodukten Geld verloren haben, können Schadenersatz verlangen. Denn Banken müssen im Beratungsgespräch offenlegen, wenn sie Provisionen für den Verkauf einer Geldanlage erhalten. Weil das auch für geschlossene Fonds – egal ob für Immobilien, Filme oder Schiffe – gilt, gab der Bundesgerichtshof einem Commerzbank-Kunden recht, der mit einem Medienfonds 41 000 Euro verloren hatte. Da die Bank ihre Provisionen nicht genannt hatte, muss sie den Schaden ersetzen, urteilte das Gericht (Az. XI ZR 510/07). Im konkreten Fall entscheidet nun die vorherige Instanz über einen Ausgleich.
Neues Gesetz: Der Bund will noch im Sommer ein Gesetz verabschieden, das den Anlegerschutz verbessert, unter anderem durch eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Falschberatung von drei auf zehn Jahre. Außerdem sollen Finanzberater dem Kunden von jeder Beratung ein Protokoll aushändigen.
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