Altersvorsorge: Unser Rat

finanztest 02/2006

Altersvorsorge

Ansprüche. Melden Sie Ihre Ansprüche aus Anlageverträgen mit Firmen der Euro-Gruppe bei der Insolvenzverwaltung Bruno Fraas & Kollegen an. Die Formulare können Sie auf www.ra-fraas.de herunterladen oder per Telefon (09 31/3 04 99 70) oder Fax (09 31/30 49 97 29) anfordern.

Falschberatung. Verklagen Sie Ihren Vermittler, wenn er Sie nicht vollständig und unmissverständlich auf alle wesentlichen Risiken hingewiesen hat. In der Vergangenheit wurden Vermittler des für die Euro-Gruppe arbeitenden Finanzvertriebs AVB in Würzburg mehrfach wegen Falschberatung zu Schadenersatz verurteilt.

Verjährung. Für Falschberatung bei ­Beteiligungsverträgen gilt seit dem 1. Januar 2002 eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie von der Falschberatung oder dem Schaden erfahren. Wenn Sie also erst durch diesen Finanztest-Bericht auf die Falschberatung aufmerksam geworden sind, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist an dem 31. ­Dezember 2006.

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