Abgeltungsteuer: Die Zeit läuft

Abgeltungsteuer Meldung

finanztest 01/2009

Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Ist der Freistellungsauftrag verbraucht, kassiert der Fiskus künftig 25 Prozent Steuern von Zinsen und Dividenden sowie Kursgewinnen von Aktien, Anleihen und Fonds. Wer schnell handelt, kann sich jetzt noch langfristig steuerfreie Kursgewinne sichern.

Finanztest sagt, wie sich die Abgeltungssteuer auswirkt und was Anleger im Dezember noch regeln sollten.

Abgeltungsteuer

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice