Abgeltungsteuer: Die Zeit läuft
Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Ist der Freistellungsauftrag verbraucht, kassiert der Fiskus künftig 25 Prozent Steuern von Zinsen und Dividenden sowie Kursgewinnen von Aktien, Anleihen und Fonds. Wer schnell handelt, kann sich jetzt noch langfristig steuerfreie Kursgewinne sichern.
Finanztest sagt, wie sich die Abgeltungssteuer auswirkt und was Anleger im Dezember noch regeln sollten.
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