Abgeltungsteuer: Abgeltungsteuer ab 1. Januar 2009

finanztest 10/2008

Abgeltungsteuer

Im neuen Jahr gilt die Abgeltung­steuer. Sie beträgt 25 Prozent und fällt auf alle Kapitalerträge an: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne von ­Aktien, Anleihen und Fonds. Dividenden werden nicht mehr zur Hälfte, sondern voll besteuert. Für Kursgewinne entfällt die Spekulationsfrist.

Die Steuer fällt erst an, wenn der ­Sparerpauschbetrag von 801 Euro überschritten ist (1 602 Euro für Ehepaare). Die Banken ziehen die Steuer automatisch von den Kapitalerträgen ab. Auf die 25 Prozent kommen noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und eventuell die Kirchensteuer.

Für Fonds, die Anleger bis 31. Dezember 2008 kaufen, gilt Bestandsschutz. Ihre Kursgewinne sind dauerhaft steuerfrei. Zinsen und Dividenden unterliegen dagegen sofort der Abgeltungsteuer.

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