Bankschlichtungsstellen: Adressen
10.11.2008
Wer Ärger mit seiner Bank hat, muss nicht immer gleich zum Rechtsanwalt rennen und vor Gericht ziehen. Privatkunden können ihre Beschwerde auch erst einmal der Schlichtungsstelle der Bank vortragen.
Das Verfahren ist kostenlos, ein Rechtsanwalt ist nicht nötig. Insbesondere wenn die Summe Geld, um die gestritten wird, im bis zu vierstelligen Bereich liegt, ist es sinnvoll vor einer mit Kosten verbundenen Klage, erst einmal eine Entscheidung der Bankschlichtungsstelle einzuholen. Keineswegs stehen die Schlichter mit ihren Schlichtungssprüchen immer auf Seiten der Bank.
Während des Schlichtungsverfahrens läuft in aller Regel auch die Verjährungsfrist des geltend gemachten Anspruchs nicht weiter. Jeder kann dem Ombudsmann mit seinen Worten – ohne juristische Sachkenntnis – die Beschwerde per Post mitteilen. Und wer nach dem Schlichtungsverfahren immer noch glaubt im Recht zu sein, aber kein Recht bekommen hat, kann dann immer noch Klage bei Gericht einreichen.
Hier können Sie die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen der Banken und Sparkassen abrufen.
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