12.10.2005
Bewertung
Im letzen Schritt haben wir zur Bewertung der Tests die Teilergebnisse zum Nutzen und zum Risiko zusammengeführt und in folgende vier Kategorien eingeordnet:
Geeignet: Der Nutzen des Tests ist mit hoher Zuverlässigkeit belegt und es besteht nur ein geringes Risiko. Die Abwägung von Nutzen und Risiken fällt positiv aus.
Mit Einschränkung geeignet: Der Nutzen des Tests ist für das angegebene Anwendungsgebiet mit hoher oder mittlerer Zuverlässigkeit belegt, allerdings birgt die Anwendung ein erhöhtes oder nicht ausreichend abschätzbares Risiko. Die Abwägung von Nutzen und Risiken fällt nicht eindeutig positiv aus.
Wenig geeignet: Der Nutzen des Tests ist für das angegebene Anwendungsgebiet lediglich mit geringer Zuverlässigkeit belegt oder nicht abschätzbar, es besteht jedoch nur ein geringes Risiko. Die Abwägung von Nutzen und Risiken fällt eher negativ aus.
Nicht geeignet: Die Abwägung von Nutzen und Risiken fällt eindeutig negativ aus. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Nutzen des Tests für das angegebene Anwendungsgebiet mit hoher oder mittlerer Zuverlässigkeit widerlegt ist, unabhängig vom Risiko. Die Abwägung fällt auch dann negativ aus, wenn der Nutzen lediglich mit geringer Zuverlässigkeit belegt oder gar nicht abschätzbar ist und die Anwendung ein erhöhtes oder nicht ausreichend abschätzbares Risiko birgt. Mit anderen Worten: Tests, bei denen wir weder Nutzen noch Risiken abschätzen können, beurteilen wir als nicht geeignet.
Genetische Tests, die sich speziell an kleine Gruppen von Personen mit einem außergewöhnlich hohen Krebsrisiko richten, haben wir aus diesem Bewertungsschema herausgenommen, sie gehören im engeren Sinn nicht zur Früherkennung. Die Entscheidung über den Sinn eines Gentests kann nur in enger Beratung mit einem spezialisierten Arzt getroffen werden.
