19.01.2009
Kontrolle durch den Hautarzt
Allgemeines
Der Hautarzt (Dermatologe) inspiziert die gesamte Hautoberfläche, einschließlich der Übergänge zu Schleimhäuten.
Durchführung
Der Hautarzt soll bei der Suche alle drei häufigen Hautkrebsarten entdecken, also Basalzellkrebs, Stachelzellkrebs und Melanome. Zur Erkennung eines verdächtigen Pigmentmals dient die ABCDE-Regel.
Störeinflüsse
Wenn der Arzt fachlich und technisch sorgfältig vorgeht, ist die Untersuchung unempfindlich gegen Störeinflüsse.
Treffsicherheit
Hautärzte sollten von allen Fachärzten am besten in der Lage sein, bösartige Veränderungen der Haut möglichst korrekt zu erkennen. Seit Anfang der 1990er-Jahre haben weltweit insgesamt fünf größere Untersuchungen stattgefunden, die herausfinden sollten, wie gut Dermatologen tatsächlich Hautkrebs identifizieren können. Auch wenn die Teilnehmer an diesen Studien in Ausbildung und Erfahrung nicht dem Durchschnitt der Hautärzte in Deutschland entsprechen, lassen sich aus ihnen die folgenden Angaben zur Treffsicherheit ableiten.
Wie oft liefert die Untersuchung falsche Befunde?
Hautkrebs ist aus Sicht des Einzelnen recht selten. In bisherigen internationalen Früherkennungskampagnen wurden bei einer bis vier von 1 000 Personen, die sich freiwillig haben untersuchen lassen, ein Melanom entdeckt, die Mehrzahl davon mit sehr guten Heilungschancen. Hautärzte übersehen nach bisherigen Studien seltener als Allgemeinmediziner einen Tumor. Allerdings bereitet es auch Hautärzten Probleme, zwischen Krebs und gutartigen Hautveränderungen zu unterscheiden. Hochgerechnet auf 1 000 Männer und Frauen müssen etwa 90 Personen damit rechnen, dass sich ein auffälliger Befund dann doch als Fehlalarm herausstellt. Allerdings gibt es bei der Zuverlässigkeit eine große Spannbreite. Nach diesen Abschätzungen kommen im besten Fall etwa 25 falsche Verdachtsdiagnosen auf ein entdecktes Melanom, im schlechtesten Fall können es aber auch fast 100 sein.
Konsequenzen
Wenn ein Hautarzt eine verdächtige Hautveränderung findet, laufen weitere Untersuchungen ab wie im Abschnitt „Selbstkontrolle“ beschrieben.
Nutzen
Ob der Hautcheck durch einen Dermatologen in der Lage ist, das Risiko zu verringern, an Hautkrebs zu sterben, ist bislang nicht in zuverlässigen Studien erprobt. Der Nutzen ist deshalb nicht abschätzbar, allerdings muss man davon ausgehen, dass die Bilanz nicht schlechter ausfällt als die der Selbstuntersuchung der Haut.
Risiken
Durch das Verfahren
Die Kontrolle der Haut durch den Hautarzt ist gefahrlos.
Durch die Folgen des Testergebnisses
Bei der Kontrolle der Haut durch einen Hautarzt kommt es ähnlich wie bei der Selbstkontrolle immer wieder zu falschen Verdachtsbefunden und möglicherweise zu Überdiagnosen. Da alle kleinen Tumore durch eine Operation mit örtlicher Betäubung entfernt werden können, sind die unmittelbaren Folgen dieser Überdiagnosen jedoch eher gering. Daher raten viele Experten dazu, bei der Entfernung von verdächtigen Befunden eher großzügig zu sein, als das Risiko einzugehen, einen Tumor nicht frühzeitig genug zu entfernen. Insgesamt sind die durch einen Befund bedingten Risiken nicht abzuschätzen.
test-Bewertung
Ob die Kontrolle der Haut durch einen Hautarzt die Heilungschancen bei Hautkrebs erhöht, ist mangels zuverlässiger Studien bisher nicht sicher belegt, aber die vorhandenen Hinweise sind "bedingt zuverlässig". Die Kontrolle der Haut ist harmlos. Wie häufig falsche Befunde oder Überdiagnosen sind, ist nicht abschätzbar. Die Nutzen-Risiken-Abwägung fällt daher eher negativ aus. Die Kontrolle der Haut durch einen Hautarzt ist zur Früherkennung von Hautkrebs nur wenig geeignet.
Kassen- oder Wahlleistung
Im Jahr 2008 wurde das Programm der gesetzlichen Krankenkassen zur Früherkennung von Hautkrebs intensiviert. Frauen und Männer ab 35 Jahre können alle zwei Jahre bei speziell geschulten und zertifizierten Hautärzten oder Allgemein- und Hausärzten eine standardisierte Ganzkörperuntersuchung in Anspruch nehmen. Diese Untersuchung soll nicht nur Melanome, sondern auch Basaliome und Spinaliome entdecken. Wenn ein Hautarzt eine Auffälligkeit vermutet, leitet er weitere Untersuchungen ein.
Kosten
Die Ganzkörperuntersuchung bei einem Hautarzt ist für gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre kostenlos. Für Privatpatienten kann ein Hautarzt die Inspektion der Haut laut Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit 9 bis 22 Euro (GOÄ-Ziffer 7) berechnen.
Situation in Österreich
Die Untersuchung der Haut durch den Hautarzt ist nicht Bestandteil der kostenlosen Gesundheitsvorsorge in Österreich.
Ist sie medizinisch begründet, so werden die Kosten dafür von den Kassen übernommen. Für Privatleistungen können Ärzte in Österreich mit den Patienten das Honorar frei vereinbaren. Ein Anhaltspunkt: Die Wiener Gebietskrankenkasse zahlt Ärzten für diese Kontrolle 3,15 Euro.
