12.10.2005
Vorsorge in Österreich
Im österreichischen staatlichen Krankenversicherungssystem gibt es ein fixes Reglement, welche Untersuchungen und Maßnahmen den Ärzten und Spitälern in welcher Höhe vergütet werden, wobei sich der Leistungsrahmen und die Kostenersätze je nach Krankenkasse leicht unterscheiden. Als Maßstab, was geleistet wird, formuliert der Gesetzgeber: "Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."
Kernaufgabe aller Krankenkassen ist die Behandlung bestehender Krankheiten und die Abklärung von „begründetem Verdacht“. Welche Maßnahmen, Medikamente und Therapien dabei Kassenleistungen sind, ist im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Darüber hinaus existieren Verträge zwischen den einzelnen Kassen und den jeweiligen Vertragsärzten. Innerhalb dieses Rahmens haben alle Versicherten unabhängig von Einkommen und Erwerbsstatus unbeschränkten Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesens.
In Teilbereichen werden von den Patienten fixe Unkostenbeiträge eingehoben: Beim Bezug von Medikamenten muss die so genannte Rezeptgebühr bezahlt werden. Mit dem Ausstellen eines Krankenscheines für einen praktischen Arzt fällt in jedem Quartal einmal die Krankenscheingebühr an und für die ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthaltes werden Tagsätze eingehoben. Einzelne Kassen heben auch Selbstbehalte ein, die sich prozentuell am Leistungsumfang orientieren. Für all diese Kostenbeiträge gibt es jedoch je nach Einkommenssituation Deckelungen oder Befreiungen.
Parallel zu diesen kurativen Leistungen besteht ein staatlich geregeltes Vorsorgeprogramm, zu dem auch der Mutter-Kind-Pass sowie Untersuchungen von Jugendlichen gehören. Bei der Gesundenuntersuchung, der klassischen Vorsorgeuntersuchung, gibt es seit Mitte 2005 einige Neuerungen, zu der auch ein Ausbau der Krebsvorsorge gehört.
Die neue Vorsorgeuntersuchung ist kostenlos und wird allen in Österreich lebenden Personen ab dem vollendeten 19. Lebensjahr einmal jährlich angeboten. Am Beginn steht ein ausführliches Gespräch, das familiäre und lebensstilbezogene Risiken erhebt, sowie eine Blut-, Harn- und Stuhluntersuchung. Die Untersuchung der Haut auf auffällige Muttermale und sonstige Veränderungen erfolgt durch einen Allgemeinmediziner, bei Unklarheiten überweist er an den Hautarzt. Neu aufgenommen wurden die Suche nach Zeichen von Paradontitis und die Abklärung eines erhöhten Risikos für ein Glaukom („Grüner Star“). Bei Menschen über 65 Jahre sind Fragen nach Hörvermögen und Sehleistung vorgesehen. Für Frauen ist, wie bisher schon, jährlich ein Test auf Gebärmutterkrebs (PAP-Test) vorgesehen und, das ist neu, eine Mammographie ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre. Für Männer ist der PSA-Test auf Prostatakrebs zwar im Programm enthalten, er wird jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch durchgeführt. Zur Darmkrebsvorsorge wurde schon bisher die Untersuchung des Stuhls auf Blut vorgenommen. Nun wird zusätzlich allen Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben auch eine Darmspiegelung (Koloskopie) angeboten. Die Empfehlungen lauten dabei, die Koloskopie alle zehn Jahre durchführen zu lassen.
Um die Teilnahme an diesen Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen, sollen die Anspruchsberechtigten im Rahmen des neuen Systems regelmäßig an die Untersuchungen erinnert und dazu eingeladen werden.
