12.10.2005
Ärzte als Verkäufer
Diese unvermeidbare Zeitverzögerung ist ein Grund für einen wachsenden Markt von Diagnose- und Behandlungsangeboten, für die die Krankenkassen nicht bezahlen, sondern die dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden. Hierunter fallen „ärztliche Leistungen, deren Nutzen offen ist, die aber dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, oder ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich zumindest vertretbar sind“, wie es die Kassenärztliche Bundesvereinigung definiert. Diese Privatangebote für Kassenpatienten werden unter dem Begriff „individuelle Gesundheitsleistung“ angeboten und abgerechnet, abkürzt IGe-Leistung oder IGeL.
Diese neuen Verdienstmöglichkeiten haben die Rolle des Arztes stark verändert. Da die Höhe der Honorare für Kassenleistungen beschränkt ist, sind solche IGe-Leistungen für manche Ärzte zu einem wichtigen Teil ihres Einkommens geworden. Und mit der finanziellen Bedeutung dieser Angebote rückt die unternehmerische Seite für den Arzt bei gewissen Fragen in den Vordergrund. Das ist brisant, da es hierbei um „Kunden“ geht, die oft aus einer medizinischen Notlage heraus zum Arzt kommen, und deshalb leicht zu beeinflussen sind, eine Dienstleistung zu kaufen. Da der Arzt vom Verkauf finanziell profitiert, kann man nicht uneingeschränkt davon ausgehen, dass er seine Patienten wirklich objektiv über Wissensstand, Vor- und Nachteile einer Leistung informiert, sondern muss befürchten, dass die Darstellung oft eher zu positiv ausfällt. Eventuell sind auch die Ärzte nicht wirklich ausführlich über Vor- und Nachteile einer Leistung informiert, weil Firmen ihnen Informationen vorenthalten.
Fazit: Dass ein Arzt ein Verfahren empfiehlt, muss nicht bedeuten, dass es auch objektiv empfehlenswert ist.
