Bereifungsbeispiele: Die Testreifen passen auf folgende Autos
185/60 R14 H
- Citroën C2, Xsara
- Fiat Bravo/Brava
- Ford Fiesta
- Honda Logo,Jazz
- Hyundai Getz
- Mazda 2
- Peugeot 206
- Rover 25
- Seat Ibiza (ab 2002), Cordoba 1.2 (ab 2003)
- Skoda Fabia
- Suzuki Ignis (ab 2001)
- Toyota Yaris
- VW Polo
225/45 R17 W/Y
- Audi A3 (ab 2003), A4 (B6), A6 (C5)
- BMW 3 (E46). Z3, Z4
- Chrysler PT Cruiser
- Fiat Stilo, Ulysse (1995 bis 2002)
- Lancia Lybra. Lexus IS 200
- Mazda 6
- Mercedes C, E (W210)
- Mitsubishi Galant
- Nissan Almera Tino
- Opel Astra III, Vectra (ab 2002), Zafira
- Peugeot 307, 406, 806
- Renault Mégane II, Scénic II (5P), Laguna
- Rover 75
- Saab 9-3, 9-5
- Seat Leon, Toledo (1M)
- Skoda Octavia, Superb
- VW Golf ab IV, Bora, New Beetle, Touran, Passat.
Tipp. Erlaubte Reifengrößen sind auch abhängig von der Motorversion des Autos und dessen Gewicht. Fragen Sie Ihren Reifenhändler und beachten Sie die Eintragungen im Fahrzeugschein. Aber Achtung: In den seit Oktober vergangenen Jahres ausgegebenen neuen Fahrzeugpapieren werden nicht alle erlaubten Reifendimensionen aufgeführt, sondern nur noch die jeweils kleinste zulässige. Das kann dazu führen, dass selbst die serienmäßig montierte Rad-Reifen-Kombination nicht im Kfz-Schein eingetragen ist. Probleme bei Fahrzeugkontrollen sind programmiert. Zweckmäßig ist deshalb, einen Nachweis der ordnungsgemäßen Bereifung mitzuführen. Das kann die Bereifungstabelle eines Reifenanbieters oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers (COC-Bescheinigung: Certification of Conformity) sein. Bei Umrüsträdern aus dem Zubehör ist ohnehin eine Allgemeine Betriebserlaubnis ABE dabei.
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