Kfz-Versicherung: Für Delle lieber selbst blechen
Wer jeden Unfall vom Versicherer regulieren lässt, zahlt häufig drauf. Finanztest hat ausgerechnet, bis zu welcher Summe es sich lohnt, einen Schaden aus eigener Tasche zu begleichen.
Beim Ausparken einen Augenblick nicht aufgepasst – schon hat das Auto auf dem Nachbarparkplatz einen Kratzer. Kein Drama, aber ärgerlich. Denn was so niedlich als „Bagatellschaden“ bezeichnet wird, kann für den Versicherten teuer werden. Lässt er den Unfall von der Versicherungsgesellschaft regulieren, wird er beim Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft und muss im nächsten Jahr einen höheren Beitrag zahlen. Die Alternative: Der Versicherte begleicht den Schaden selber und erhält so den bisherigen Schadenfreiheitsrabatt. Finanztest sagt, bis zu welcher Schadenssumme sich dies lohnt.
Für die Rückstufung ist nicht die Höhe der Schäden entscheidend, sondern die Zahl der gemeldeten Unfälle. Die Regulierung von zwei kleinen Dellen nach zwei Bagatellunfällen ergibt also einen größeren Rabattverlust als ein teurer Schaden nach einem heftigen Zusammenstoß.
Die Folgen einer Rückstufung sind nicht leicht zu überschauen. Doch der Kunde sollte sie kennen. Denn sie wirken sich womöglich viele Jahre auf seinen Beitrag aus. So wird ein Kunde, der nach 22 unfallfreien Versicherungsjahren einen Haftpflichtschaden verursacht, von der Schadenfreiheitsklasse 22 in die Schadenfreiheitsklasse 10 zurückgestuft. Statt wie bisher beispielsweise 362 Euro zahlt er künftig einen Jahresbeitrag von 543 Euro. Erst in zwölf Jahren hat er seinen heutigen Schadenfreiheitsrabatt wieder erreicht. Das kostet ihn unterm Strich 1 205 Euro. Hat er in diesen zwölf Jahren einen weiteren Unfall, fällt die Rechnung für ihn noch ungünstiger aus.
Rechnen nach dem Schaden
Mithilfe der Tabelle können Versicherte selbst ausrechnen, bis zu welcher Summe es sich lohnt, Rechnungen selbst zu begleichen. Finanztest hat dies genau kalkuliert für Autofahrer, die entweder seit 8 oder bereits seit 22 Jahren ein Auto angemeldet haben und unfallfrei fahren. Alle anderen können sich hier nur grob orientieren. Faustregel: Je niedriger der Multiplikator (Spalte 6 der Tabelle 'Mit einfacher Rechnung'), desto kundenfreundlicher die Rückstufungspraxis des Versicherers.
Diese Rechnung muss der Kunde aber nicht selbst machen. Das übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Im Schadensfall sollte er den Versicherer fragen, wie teuer der regulierte Schaden war, um wie viele Schadenfreiheitsklassen er zurückgestuft wird und was ihn dies unter dem Strich kostet. Wenn der Haftpflichtversicherer einen Schaden bis zu einer geringen Höhe reguliert, ist er sogar verpflichtet, von sich aus den Kunden über die Höhe des an den Unfallgegner ausgezahlten Betrags zu informieren.
Die Leistungshöhe, bis zu der eine Information des Kunden Pflicht ist, steht in den Tarifbestimmungen. Meist sind es 500 Euro. Viele Versicherer verpflichten sich hierzu aber auch bei Leistungen bis zu 1 000 Euro.
Dann hat der Kunde noch sechs Monate Zeit, den Schaden „zurückzukaufen“. Er kann das Geld also an die Versicherungsgesellschaft überweisen und sein bisheriger Schadenfreiheitsrabatt bleibt ihm erhalten. Einige Versicherer ermöglichen einen solchen Schadenrückkauf auch in der Vollkaskoversicherung (Fußnote 2 der Tabelle 'Mit einfacher Rechnung'). In der Teilkasko gibt es in der Regel keine Schadenfreiheitsrabatte.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tipps
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen