Elektrofahrräder: Tipps

28.07.2011

Elektrofahrräder
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  • Fahr­radhelm. Eine Helm­pflicht gilt für Pedelecs nicht. Tragen Sie dennoch einen guten Fahr­radhelm.
  • Sicherheit. Auch als erfahrener Radler müssen Sie sich umstellen. Unterschätzen Sie nicht die höhere Fahr­dynamik durch die Motor­unterstüt­zung. Besonders wichtig ist das bei Wieder­einsteigern, die lange nicht mehr geradelt sind und sich nun untrainiert mit einem Pedelec in den Straßenverkehr wagen. Bedenken Sie: Auto­fahrer unterschätzen Beschleunigung und Fahr­geschwindig­keit von Pedelecs. Halten Sie möglichst ausreichenden Seiten­abstand zu parkenden Autos.
  • Probe fahren. Machen Sie vor dem Kauf auf jeden Fall eine ausgiebige Probefahrt. Der Fachhändler sollte die Sitz- und Lenkerhaltung anpassen und die Funk­tionen erklären. Achten Sie auf die Ables­barkeit der Anzeigen, die Bedienung von Bremsen, Schaltung und Fahren mit und ohne Motor­antrieb. Seien Sie bei Ihrer ersten Probefahrt vorsichtig: Treten Sie wie gewohnt in die Pedale, sorgt die Motor­unterstüt­zung für einen ordentlichen Schub.
  • Hinterradmotor. Ein Hinterradmotor ist besonders am Berg vorteilhaft. Durch die Akkus am Gepäck­träger liegt aber noch mehr Gewicht hinten. Das ist vor allem beim Fahren mit zusätzlichem Gepäck spür­bar.
  • Mittel­motor. In der Nähe des Tret­lagers platziert, sorgt der Mittel­motor für optimale Gewichts­verteilung. Vor allem dann, wenn auch der Akku in der Mitte angebracht ist, zum Beispiel im Rahmendreieck oder hinter dem Sattel­rohr.
  • Vorderradmotor. Er nimmt den Platz des Nabendynamos ein, lässt sich aber mit einer Rück­tritt­bremse kombinieren. Der Antrieb zieht an der Gabel, was in Kurven und auf losem Unter­grund gewöhnungs­bedürftig ist.
  • Ohne Führer­schein. Für die geprüften Elektrofahr­räder gilt, was für alle Pedelecs gilt, die eine Motor­unterstüt­zung bis zu 25 km/h bieten: Für sie ist kein Führer­schein erforderlich. (Einzige Ausnahme: Siehe nächster Tipp).
  • Mit Führer­schein. Fahrer von Pedelecs mit Anfahr- und Schiebe­hilfe brauchen einen Mofa-Führer­schein, wenn die Fahrer nach dem 1. April 1965 geboren sind und keinen anderen Kfz-Führer­schein besitzen. Auch die nicht geprüften, bis zu 45 km/h schnellen E-Bikes erfordern den Mofa­schein plus ein Versicherungs­kenn­zeichen (siehe Schnell­test Versicherungen für schnelle E-Bikes).
  • Tacho. Wenn das Pedelec keinen Tacho hat, sollten Sie nach­rüsten. Durch die Motor­unterstüt­zung könnten Sie die Fahr­geschwindig­keit sonst zu gering einschätzen. Der Kilo­meterzähler hilft Ihnen auch dabei, die Reich­weite der Akkuladung einzuschätzen.
  • Ladegerät. Sie dürfen nur das Original-Ladegerät verwenden, das zu dem Akku gehört. Bei längeren Fahr­radtouren müssen Sie das Ladegerät deshalb mitnehmen. Bei einigen Pedelecs brauchen Sie den Akku zum Laden nicht zu entnehmen.
  • Akkupflege. Es gelten Temperatur­grenz­werte für die Lagerung und den Gebrauch der Akkus: Die bis zu 700 Euro teuren Lithium­ionen-Akkus vertragen meist keinen Frost. Sie sollten also nicht in der unbe­heizten Garage über­wintern. Und im Hoch­sommer sollten Sie Ihr Pedelec nicht in der prallen Sonne abstellen.
  • Nicht Nach­rüsten. test rät davon ab, einen Motor­antrieb an normalen Fahr­rädern nach­zurüsten. Es ist nicht sicher­gestellt, dass Bremse, Gabel und Rahmen des Fahr­rads der höheren Belastung gewachsen sind.
  • Fahr­rad­anhänger. Pedelecs eignen sich übrigens gut als Zugfahr­zeug für Kinder­fahr­rad­anhänger.

2,50 Euro

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