Urteil: Versicherungsbetrug

finanztest 05/2003

Holt ein Wagenbesitzer nach fünf Jahren ein Wertgutachten über sein Auto ein und meldet diesen kurz danach als gestohlen, spricht das für die Vortäuschung des Diebstahls. Die Kaskoversicherung muss nicht zahlen, wenn es keinen plausiblen Grund für das Gutachten gab (Oberlandesgericht Frankfurt/M., Az. 7 U 206/01).

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