Ski-Unfall: Skifahrer muss 17 000 Euro zahlen

Ski-Unfall Meldung

finanztest 11/2008

Stoßen Skifahrer auf der Piste zusammen, hat im Zweifel der hintere Fahrer Schuld. Ist unklar, was genau passiert ist, und kann der hintere Fahrer seine Unschuld nicht wenigstens plausibel darlegen, dann haftet er.

So sehen das die meisten Gerichte und auch das Oberlandesgericht Brandenburg folgt dieser ungeschriebenen Beweisregel.

Die Richter verurteilten einen Skifahrer zu 17 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er offenbar die Regel Nummer 3 des internationalen Skiverbandes Fis missachtet hatte. Danach darf niemand vor ihm Fahrende gefährden. Die Fis-Regel ist unverbindlich. Sie gilt in den Alpenländern aber seit langem als Gewohnheitsrecht (Az. 7 U 200/07).

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