Reiseversicherungen: Entspannung pur
Reiseversicherungen machen das gute Gefühl im Urlaub noch besser. Finanztest erläutert, welche Versicherungen sein müssen und was die besten Angebote sind.
Versichern können Urlauber eine ganze Menge: Sie können sich für den Fall der Krankheit oder des Reiserücktritts versichern. Sie können ihr Reisegepäck versichern und jede Menge rund ums Auto. Aber nicht alles ist nötig.
Reiserücktrittskosten-Versicherung: Diese Versicherung ist bei lange geplanten Reisen sinnvoll. Krieg und Anschläge im Urlaubsland berechtigen Versicherte zwar nicht zum Rücktritt von der Reise, der Tod von Angehörigen und Mitreisenden aber schon.
Auch einen Unfall, eine unerwartete, schwere Erkrankung, eine Schwangerschaft und eine Impfuntauglichkeit akzeptieren die Versicherer. Die Tabelle zeigt die Angebote.
Auslandsreise-Krankenversicherung: Ob beim Wandern, beim Schwimmen oder schlicht beim exotischen Meeresfrüchte-Büffet am Abend – die Gesundheit kann leiden. Deshalb empfehlen wir dringend eine private Reisekrankenversicherung.
Reisegepäckversicherung: Diese Versicherung ist nur selten sinnvoll. Geld, Schecks und Tickets ersetzen die Reisegepäck-Versicherer ohnehin nicht.
An das Verhalten der Versicherungsnehmer stellen die Anbieter hohe Anforderungen. Einmal weggeguckt, und schon hat der Kunde bei einem Gepäckdiebstahl fahrlässig gehandelt.
Sicher Auto fahren in den Ferien
Eigenes Auto: Schutzbrief-Versicherungen sorgen dafür, dass Autoreisende mobil bleiben, selbst wenn der Wagen ausgerechnet im Urlaub streikt. Sie übernehmen die Kosten für die Pannen- und Unfallhilfe und sichern die Weiter- oder Rückfahrt sowie das Abschleppen des Fahrzeugs.
Den Insassen helfen die Schutzbriefe organisatorisch bei Krankheit, beim Reiseabbruch und nach Unfällen.
Sind die Reisemittel nach einem Unfall knapp, helfen viele Schutzbrief-Versicherer mit Darlehen aus. Sie bringen Ersatzdokumente bei und leisten im Notfall Rechtsbeistand und übernehmen sogar Besorgungen im Heimatort.
Vollkasko: Für Auslandsreisen bieten Versicherer zeitlich befristete Vollkaskoversicherungen an.
Teilkasko: Auf sie sollte der Autourlauber nicht verzichten. Sie zahlt zum Beispiel, wenn der Wagen bei einem Einbruch beschädigt oder geklaut wird. Für die Teilkasko gibt es keine Kurzverträge.
Mietwagen: Eine unterwegs abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Mietwagen kann völlig unzureichende Deckungssummen haben. Um diesem Risiko zu begegnen, enthalten manche Kfz-Haftpflicht-Policen die so genannte „Mallorca-Police“. Sie gilt in Europa, auf den Kanaren und Madeira. Außerhalb Europas hilft die Traveller-Police. Anbieter sind einige Kfz-Haftpflichtversicherer und der ADAC.
Auslands-Schadenschutz: Hat der Unfallgegner am Urlaubsort Schuld, entschädigt diese Versicherung so, als ob das Fahrzeug des Gegners in Deutschlands haftpflichtversichert wäre.
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