DB-Nahverkehr: Bei Verspätung Gutschein

DB-Nahverkehr Meldung
Im Fernverkehr bereits bewährt: Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Verspätungen.

test 06/2006

Die Deutsche Bahn räumt ihren Kunden nun auch im Nahverkehr ein Recht auf Entschädigung ein. Im Fernverkehr gibt es das schon.

Test im Norden. Die neuen Fahrgastrechte, ein Vorgriff auf kommende EU-Regelungen, sollen zunächst ab 28. Mai in einem Pilotversuch in Schleswig-Holstein getestet werden. Folgende Leistungen sind bei Verspätungen vorgesehen:

1 Stunde+. Hat ein Nahverkehrszug mehr als eine Stunde Verspätung, erhält der Reisende 25 Prozent des Fahrpreises.

2 Stunden+. Bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent.

Streckenzeitkarten. Inhaber von Streckenzeitkarten bekommen bei einer einstündigen Verspätung pauschal drei Euro in der 1. Klasse oder zwei Euro in der 2. Klasse.

Bahncard. Bahncard-100-Besitzer erhalten 4,50 Euro in der 1. Klasse, drei Euro in der 2. Klasse. Ausgeschlossen sind Schülerzeitkarten und das Schöne-Wochenende-Ticket.

Gutscheine. Die Bahn zahlt bei Verspätungen kein Bargeld aus, sondern gewährt die Entschädigung in Form von Gutscheinen. Läuft der Pilotversuch erfolgreich, so die Bahn, soll die neue Regelung bundesweit eingeführt werden.

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